Rückverfolgung und Digitalisierung
Die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben sehr hoch und zudem produktspezifisch. Auf internationaler Ebene wurden für die Einhaltung dieser Vorgaben entsprechende Datenfelder geschaffen und Empfehlungen für die effiziente Umsetzung bereitgestellt.Dieses Dokument wurde gezielt für die Beteiligten der Fischlieferkette in Deutschland erstellt. Als flankierende Empfehlung zur „Globalen GS1 Anwendungsempfehlung zur Rückverfolgbarkeit von Fisch, Meeresfrüchten und Aquakulturprodukten“ bezieht es sich in erster Linie auf Basiswissen zu den Identifikations- und Datenstandards, konkretisiert Prozessdetails der Branche und beschreibt logistische Grundbegriffe.
Diese nationale Empfehlung wurde gemeinsam mit dem Digitalisierungsausschuss des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e. V. entwickelt. Sie hat keinen normativen Charakter, sondern interpretiert und bereitet die bestehenden Standards in einer für die Branche nachvollziehbaren Weise auf. Die globalen GS1 Standards zu Identifikation, Datenerfassung und zur Kommunikation, wie die Allgemeinen GS1 Spezifikationen, haben in ihrer aktuellen Version stets Vorrang.